17 Mrz

Covid 19 – Statement des Filmverband Südwest eV

Keine Filmproduktion der Welt ist es wert Menschenleben dafür zu gefährden. 

Wir appellieren an alle Unternehmen sämtliche szenischen und werblichen Dreharbeiten und Vorproduktionen mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Der Filmverband Südwest e.V. fordert die Landesregierung gemäß der Corona-VO §1 (7) und § 7, sowie Gemeinden dazu auf, explizit Dreharbeiten zu untersagen und bereits ausgesprochene Drehgenehmigungen unverzüglich abzusagen. 

Filmproduktionen bedeuten, dass viele Personen aus allen Ecken der Republik zusammen kommen. In einer Zeit, in der Veranstaltungen und Versammlungen verboten werden, Ladengeschäfte geschlossen bleiben und das öffentliche Leben aufgrund des Infektionsschutzgesetz heruntergefahren werden soll, sind Dreharbeiten die nicht der Information der Bevölkerung dienen, unverantwortlich. 

Solange die Dreharbeiten nicht konkret, von offizieller Stelle untersagt werden, stehen die Verantwortlichen bei den Produktionsfirmen zwischen den Stühlen. Wer zahlt bei Absage oder Verschiebung der Dreharbeiten? Wer haftet für die entstehenden Kosten einer Absage? 

Aus diesem Grund sprechen wir uns für eine offizielle Erklärung seitens der Landesregierung bzw. ihrer untergeordneten Behörden und Gemeinden zum Verbot von Dreharbeiten aus. Nur so wird eine unnötige Gefährdung von Teammitglieder, Darsteller*innen, Kompars*innen und Dienstleistern vermieden, das Infektionsschutzgesetz durchgesetzt und zugleich sichert sie den Produktionsunternehmen eine Argumentationsgrundlage gegenüber Sender und Förderer. 

Eine eigenmächtige Einstellung der Dreharbeiten ist aus finanziellen Gründen den meisten Unter-nehmen nicht möglich, da dies nach aktuellem Stand (17.03.2020, 16:00 Uhr) zu finanziellen Ausfällen führen würde, die nicht aufgefangen werden können und somit zahlreiche Insolvenzen drohen. Nach unserer Einschätzung muss § 32 IfSG dafür dringend ausgeübt werden. 

Oberstes Bestreben der Bundesregierung und Landesregierungen muss es ein, die exponentielle Ausbreitung des Virus einzudämmen, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. In anderen Ländern müssen Ärzte aufgrund zu weniger Beatmungskapazitäten über Leben und Tod entscheiden, diese Zustände gilt es unbedingt zu vermeiden. 

Aus diesem Grund fordern wir Sie auf eine entsprechende Verfügung zu erlassen und bitten diese Ihren Mitarbeitern der Ordnungsbehörden und der Filmcommissions zu kommunizieren, um eine weitere Ansteckungsgefahr zu verringern.

Mit freundlichen Grüßen 
Filmverband Südwest e.V.