07 Mai

Rechtliche Bewertung von Fotografien/Filmaufnahmen nach DSGVO

Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung DSGVO sorgt momentan bei Fotografen, Filmemachern und Kameraleuten in großem Maße für Unmut und Verunsicherung. Vor allem die mangelnde Rechtssicherheit wird hier kritisiert. Aus gut unterrichteten Kreisen erreichte uns nun ein Dokument des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem Titel „Vermerk: Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus“. Unseres Wissens nach ist das momentan die einzige juristische Einschätzung zu dem Thema DSGVO. Generell ist das Thema wohl gerade juristisch in der Klärung. Das wird aber wohl noch mehrere Monate dauern bis komplette Rechtssicherheit herrscht.

Ausserdem findet ihr auf unserem Server noch ein Merkblatt der DJV voller interessanter und wichtiger Tipps zur DSGVO.

Vermerk_DSGVO

Merkblatt der DJV

Ein Gedanke zu „Rechtliche Bewertung von Fotografien/Filmaufnahmen nach DSGVO

  1. Ich bin auch der Meinung, dass man im Moment überhaupt keine rechtliche Handhabe hat wenn man fremde Personen zufällig mit ablichtet, die sich irgendwo im Hintergrund eines Fotos aufhalten. Was nicht in Ordnung ist, wenn jemand in der Badeanstalt, am Strand oder überhaupt in der Öffentlichkeit fremde Personen fotografiert.

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